AGB mobile Hundeschule

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Mobilen Hundeschule „RockDogs“ (Im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (Im Folgenden: Kunde).

§1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet an vorab vereinbarten Orten statt. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

§2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen.

2. Offene Gruppen

Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppe an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Kursgebühr ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z.B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.

3. Geschlossene Kurse

Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 50 % der Kursgebühr verpflichtet. Nach Eingang der Bestätigung erhält der Kunde eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag der binnen 7 Tage nach erhalt zu zahlen ist.
Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen/mündlichenBestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise sind den Angaben der Website der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefoisch oder per E-Mail mitgeteilt.

2. Die angegebene Preise verstehen sich in EURO. Sonstige Preisbestandteile werden vor Vertragsabschluss individuell mitgeteilt.

3. Die Zahlung der Vergütung und des Vorschusses erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde oder Veranstaltung fällig; bei Veranstaltungen nach Wahl des Kunden auch zu Beginn zahlbar. Um Zeitverluste durch Zahlungsabwicklungen so gering wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, die Vergütung bei Veranstaltungen vorab durch Überweisung zu zahlen – bei Zahlungseingang kürzer als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder es gibt einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurückerstattet.

2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:

a. Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den er angemeldet war, nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu Zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

b. Sagt der Kunde geschossene Kurse oder Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1 und 3) nicht mindestens 2 Tage vor Kursbeginn / Trainingstermin ab, ist der vollständige Kurs / die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hundeschule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder der Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens a ber 2 Tage vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Im Falle eines Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt eine Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe.

§ 7 Haftung

1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffe oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsreglungen.

5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und umfassenden Impfschutz besteht.

3. Liegen Umstände gemäß Abs. 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Abs. 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und / oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (Einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopie-Schranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hundeschule.

§ 10 Vertragssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch